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   OVG Brandenburg, 08.05.2003 - 1 A 189/00.Z   

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https://dejure.org/2003,26642
OVG Brandenburg, 08.05.2003 - 1 A 189/00.Z (https://dejure.org/2003,26642)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2003 - 1 A 189/00.Z (https://dejure.org/2003,26642)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 1 A 189/00.Z (https://dejure.org/2003,26642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Ermittlungsversuche bei der Besetzungsrüge; Besetzung des Hauptausschusses einer Gemeinde bei Änderung der Hauptsatzung; Gründe für die Zulassung der Berufung; Darlegungserfordernisse beim Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Judicialis

    GO § 56 Abs. 1; ; GO § 56 Abs. 3 Satz 1; ; GO § 56 Abs. 3 Satz 2; ; GO § 56 Abs. 5; ; GO § 50 Abs. 9 Satz 2; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95

    Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.2003 - 1 A 189/00
    Grundsätzlich ist von der Ordnungsgemäßheit des Verfahrens in der Vorinstanz auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1995 - 5 B 53.95 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 m. w. N.).

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung sowie ggf. die Einholung von Erkundigungen und die Vornahme eigener Ermittlungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1995, a.a.O.).

    Anderenfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1995, a. a. O.).

  • BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92

    Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.2003 - 1 A 189/00
    Während der laufenden Wahlperiode ist die Neubildung des Hauptausschusses nur - ausnahmsweise - gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 GO i. V. m. § 50 Abs. 9 Satz 2 GO (möglich und) geboten, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr den Verhältnissen der Stärke der Fraktionen der Gemeindevertretung entspricht und ein Antrag auf Neubildung gestellt wird, wodurch gewährleistet ist, dass (auch) der Hauptausschuss "verkleinertes Abbild" des Plenums der Gemeindevertretung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1992 - 7 B 49.92 -, NVwZ-RR 1993, 209) bleibt.
  • BFH, 20.04.2001 - IV R 32/00

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Anspruch auf Unterlageneinsicht -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.2003 - 1 A 189/00
    Die Besetzungrüge kann danach nur entweder auf konkrete Mängel gestützt werden, die der Rechtsmittelführer ermittelt hat, oder darauf, dass die (hinreichenden) Ermittlungsversuche des Rechtsmittelführers gescheitert sind, etwa weil der zuständige Gerichtspräsident diesbezüglich erbetene Auskünfte verweigert bzw. Akteneinsichtsbegehren abgelehnt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 20. April 2001 - IV R 32/00-, NVwZ 2002, 381, 382).
  • BVerwG, 13.08.1981 - 3 B 31.81

    Umfang einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aufgrund der

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.2003 - 1 A 189/00
    Das Verwaltungsgericht hat nämlich die angefochtene Entscheidung - selbständig tragend, und zwar, wie es in der angefochtenen Entscheidung heißt, "unabhängig von der fehlenden satzungsrechtlichen Grundlage" - auch darauf gestützt, dass die beanstandeten Beschlüsse der Klägerin wegen Verstoßes gegen § 56 Abs. 3 Satz 1 GO rechtswidrig seien, mithin auf einen Gesichtspunkt, auf welchen sich die geltend gemachte Gehörsverletzung nicht erstreckt (vgl. dazu, dass ein Urteil in einem solchen Falle nicht auf einer Versagung des rechtlichen Gehörs beruhen kann, BVerwG, Beschluss vom 13. August 1981 - 3 B 31.81 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33); durchgreifende andere Zulassungsgründe in Bezug auf diese selbständig tragende Begründung hat die Klägerin im Übrigen nicht geltend gemacht (s. dazu III.).
  • BVerwG, 06.07.2001 - 1 B 257.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.05.2003 - 1 A 189/00
    Hat das Verwaltungsgericht - wie vorliegend - seine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so ist die Berufung nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 1 B 257/01.Z -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks m. w. N.).
  • VG Potsdam, 12.02.2021 - 1 L 20/21
    zu alledem BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 8 C 18.08 -, juris Rn. 20, vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17.08 -, juris Rn. 18 ff., und vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 12 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, juris Rn. 113; OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 2017 - 15 B 1286/16 -, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - OVG 12 S 82.16 -, juris Rn. 6 (zum Berliner Landesrecht); OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 1 A 189/00.Z -, juris Rn. 8 (zum alten Recht der Gemeindeordnung).
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